CPNP Meldungen
Der Vorteil des CPNP: Die nationalen Meldepflichten entfallen.
Die Verpflichtung zur Notifizierung des Herstellungsortes (in Deutschland gemäß § 5d der deutschen Kosmetik-Verordnung) bleibt weiterhin bestehen.
Zur Nutzung des CPNP muss sich jede verantwortliche Person zunächst über „EU Login“, ein Authentifizierungsdienst der EU-Kommission, registrieren. Detaillierte Erläuterungen zum Registrierungsvorgang sowie zur Nutzung des CPNP liefert ein von der EU-Kommission in allen Amtssprachen angebotenes umfangreiches Nutzerhandbuch. Dieses findet sich zusammen mit weiteren Informationen zu CPNP hier auf den Internetseiten der EU-Kommission.
Ziel der zentralen Erfassung von kosmetischen Mitteln ist der Verbraucherschutz. Bei ernsten unerwünschten Nebenwirkungen können alle europäischen Ämter mit entsprechender Zugangsberechtigung auf diese Datenbank zugreifen und wichtige Informationen zum Beispiel zum Gehalt von ätherischen Ölen oder Alkohol oder weitere sicherheitsrelevante Daten entnehmen. Diese Daten werden bei der Notifizierung abgefragt und werden vom Notifizierer im Detail beantwortet.
Gerne übernehmen wir die Meldung für Sie
Herr Daniel Sandner