Verkehrsfähigkeits-bescheinigungen

Wiederverkäufer und Händler möchten sich durch eine unabhängige Beurteilung absichern und fordern eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung bei ihren Lieferanten an, welche bestätigt, dass die relevanten Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen für ein Inverkehrbringen des kosmetischen Produkts erfüllt sind. Diese Bescheinigung ist gesetzlich nicht gefordert. Dennoch ist es ratsam, die Unbedenklichkeit und Verkehrsfähigkeit überprüfen zu lassen.

Gerne übernehmen wir für Sie die Prüfung des kosmetischen Produkts und die Erstellung einer entsprechenden Verkehrsfähigkeitsbescheinigung.