Beratung

Beratung zu Umformulierungen

Wenn Umformulierungen Ihrer Rezeptur aufgrund rechtlicher Änderungen notwendig sind, stehen wir Ihnen mit unserer Expertise beratend zur Seite. Für die notwendigen Anpassungen der Sicherheitsberichte bieten wir Ihnen ebenfalls günstige Lösungen an.
Durch unsere guten Kontakte zu Rohstoffherstellern sind wir auf dem Laufenden über Neuentwicklungen. Selbstverständlich besuchen wir auch die wichtigsten Messen, wie die in-cosmetics oder die Sepawa.

Beratung bei Kundenanfragen / Reklamationen

Wir beraten Sie gerne bei Kundenanfragen beispielsweise bezüglich Inhaltsstoffen, Gebrauchshinweisen oder Beschwerden und übernehmen die Korrespondenz mit Ihren Kunden.
In Zeiten von ständig verfügbarer Information über die social media bekommt ein Kosmetikhersteller täglich neue Verbraucheranfragen.
Diese sollten natürlich zeitnah, kompetent und trotzdem auch für den Laien verständlich formuliert sein.
Sprechen Sie uns an – egal ob es um die Prüfung und Beantwortung der Frage nach der Anwendung des Mittels in der Schwangerschaft geht, um kritische Inhaltsstoffe oder um die Verträglichkeit für die biologische Abwasserreinigung – wir gehen mit Sachverstand, Empathie und Kreativität an die Beantwortung!

Beratung bei Markteintritt

Die rechtliche Komplexität bei Herstellung und Vertrieb von Kosmetika verlangt mehr denn je den Spezialisten. Vor der tatsächlichen Umsetzung beraten wir Sie gerne im Vorfeld des Markteintritts. Für Dienstleistungen, die wir nicht selbst anbieten, können wir Ihnen kompetente Institute und Partner vorschlagen.

Auch für die Durchführung von Verträglichkeitstests, für die Prüfung des UVA / UVB Schutzes oder für spezielle Wirksamkeitstests geben wir Ihnen gerne eine Auswahl möglicher Dienstleister.

Kontakt/Korrespondenz mit Ämtern

Bei Beanstandungen, Kontrollen oder anderen Anfragen seitens der Überwachungsbehörden stehen wir Ihnen beratend zur Verfügung oder übernehmen die komplette Korrespondenz.

Bei amtlichen Beanstandungen oder bevorstehenden Prüfungen ist es beruhigend, einen kompetenten Partner an der Seite zu haben.
Natürlich gibt es Beanstandungen mit klarem Sachverhalt: Falls ein kosmetisches Produkt nicht in allen Punkten der Kosmetikverordnung entspricht, muss schnell gehandelt werden. Wie sieht es aber aus wenn ein Produkt zum Beispiel von Amtsseite als funktionelles Arzneimittel eingestuft wird? Oder wenn Auslobungen beanstandet werden?
Dies können Beanstandungen mit Ermessungsspielraum sein. Gerne prüfen wir dies mit Ihnen und helfen auch beim Formulieren eines ersten Antwortschreibens. Falls es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommt, empfehlen wir Ihnen gerne kompetente, versierte Anwälte.