Erstellung INCI Verpackungsaufdruck
Gemäß der aktuellen Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 muss die INCI-Kennzeichnung der Inhaltsstoffe auf dem Behältnis und/oder der Verpackung jedes kosmetischen Produktes stehen. Auf der INCI-Liste eines Produkts müssen alle Inhaltsstoffe aufgeführt werden, die dem kosmetischen Produkt absichtlich zugesetzt werden. Gelistet wird absteigend entsprechend ihrer Gewichtsanteile. Für Inhaltsstoffe unter 1% ist keine Reihenfolge definiert. Darüber hinaus sind bestimmte Duftstoffe kennzeichnungspflichtig. Anhand der „International Nomenclature of Cosmetic Ingredients“ – oder kurz INCI – können z. B. Käufer mit Allergien das Kosmetikprodukt auf persönliche Verträglichkeit überprüfen. 100%-ige Korrektheit ist also nicht nur medizinisch gesehen indiziert, sondern auch im Hinblick auf die Vertrauens- und Glaubwürdigkeit des Kosmetikanbieters.