Mandat verantwortliche Person
Nur kosmetische Mittel, für die eine juristische oder natürliche Person innerhalb des Gemeinschaftsgebiets als „verantwortliche Person“ benannt wurde, dürfen in Verkehr gebracht werden.
Der Hersteller kann durch ein schriftliches Mandat eine in der Gemeinschaft ansässige Person als verantwortliche Person benennen, die das Mandat schriftlich annimmt.
Gerne übernehmen wir vertraglich abgesichert dieses Mandat mit unserem Partnerunternehmen. Individuelle Absprachen sind hier selbstverständlich möglich.