Verpackungsaufdruck
Überprüfung Verpackungsaufdruck auf EU Konformität
Für den Verpackungsaufdruck gibt es in der Kosmetikverordnung entsprechende Vorgaben. Verpflichtende Angaben sind:
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- Name und Adresse der verantwortlichen Person
- Ursprungsland, falls das kosmetische Mittel in die EU importiert wird
- Nenninhalt (Volumen oder Gewicht) zur Zeit der Abfüllung
- Angaben zur Haltbarkeit
- besondere Vorsichtsmassnahmen beim Gebrauch
- Chargennummer
- Funktion des kosmetischen Produkts
- Liste der Ingredients
Weitere Informationen:
- Cosmetics Europe https://www.cosmeticseurope.eu/
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit https://www.bvl.bund.de/
Für bestimmte Verpackungsformen wie zum Beispiel Aerosoldosen müssen die Gefahrensymbole gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 berücksichtigt werden. Auch in der Fertigpackungsverordnung FertigPackV 1981 gibt es Hinweise und Symbole, die für kosmetische Mittel bindend sind.
Wir helfen Ihnen, den Verpackungsaufdruck rechtssicher zu gestalten!