Verpackungsaufdruck

Überprüfung Verpackungsaufdruck auf EU Konformität

Für den Verpackungsaufdruck gibt es in der Kosmetikverordnung entsprechende Vorgaben. Verpflichtende Angaben sind:

    • Name und Adresse der verantwortlichen Person
    • Ursprungsland, falls das kosmetische Mittel in die EU importiert wird
    • Nenninhalt (Volumen oder Gewicht) zur Zeit der Abfüllung
    • Angaben zur Haltbarkeit
    • besondere Vorsichtsmassnahmen beim Gebrauch
    • Chargennummer
    • Funktion des kosmetischen Produkts
    • Liste der Ingredients

Weitere Informationen:

Für bestimmte Verpackungsformen wie zum Beispiel Aerosoldosen müssen die Gefahrensymbole gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 berücksichtigt werden. Auch in der Fertigpackungsverordnung FertigPackV 1981 gibt es Hinweise und Symbole, die für kosmetische Mittel bindend sind.

Wir helfen Ihnen, den Verpackungsaufdruck rechtssicher zu gestalten!